Ja. Nichterwerbstätige in einer fi­nanziellen Notlage können für ihre AHV-, IV- und EO-Beiträge bei der Ausgleichskasse einen Zahlungsaufschub mit Ratenzahlungen beantragen. Auf ein schriftliches und begründetes Gesuch hin können die Beiträge auch herabgesetzt oder gar erlassen werden. Formulare für Herabsetzungs- und Erlassgesuche erhalten Sie bei Ihrer Ausgleichskasse.