Eine Ärztin liess sich im Kantonsspital Freiburg wegen Konzentrationsstörungen untersuchen. Ein Chefarzt stellte eine Nervenkrankheit fest, bei der es sich wohl um Alzheimer handle. Die Frau schloss ihre Praxis und liess sich weiter untersuchen. Zwei Jahre später stellte ein anderes Spital fest, dass sie gesund war.

Sie forderte vom Kantonsspital 379'000 Franken Schadenersatz und Genugtuung. Doch laut Verwaltungsgericht Freiburg und Bundesgericht war die Diagnose zwar falsch, der Arzt habe aber sorgfältig gearbeitet.

Bundesgericht, Urteil 4A_478/2022 vom 5. März 2024